Unsere Chronologie vor dem Jahr 2000
2000
Die Bürgerinitiativen befürchten auch weiterhin, dass die Entscheidung für einen staustufengestützten Ausbau fallen wird. Bekannt gewordene Zwischenergebnisse und die Art der Durchführung der Untersuchungen, sowie die zögerliche Haltung der neuen Bundesregierung geben Anlass zu dieser Sorge.
1998
Mit der neuen rot-grünen Bundesregierung verbindet sich die Hoffnung auf einen ökologisch verträglichen Donausausbau.
1996
Am 17.10. vertagen Verkehrsminister Wissmann und Ministerpräsident Stoiber die Entscheidung über den Ausbau auf das Jahr 2000.
1996
Der Widerstand gegen den Plan eines staustufengestützten Ausbaus formiert sich. Im Zuge dessen schließen sich am 8.März, dem Internationalen Frauentag, im Landkreis Deggendorf etwa 200 Frauen zu der Initiative "Freundinnen der Donau" zusammen.
1995
Das von Prof. Ogris erstellte Alternativgutachten für einen ökologisch verträglichen Ausbau wurde dem Bayerischen Landtag vorgestellt, stieß jedoch auf großen, teilweise auch unqualifizierten Widerstand.
Ende 1992
Der Wiener Wasserbauexperte Prof. Dr. Harald Ogris schlägt eine Verbesserung der Schiffbarkeit der Donau mit Buhnen und Leitwerken vor, wie sie in Österreich bereits durchgeführt wurde.
1992
Das Raumordnungsverfahren für die Staustufen-Lösung wir eingeleitet und stößt bei der Bevölkerung auf massiven Widerstand.
Anfang 1990
Die Rhein-Main-Donau AG legt eine Planung vor. Vorgesehen sind zwei Staustufen bei Waltendorf und Osterhofen, sowie ein 12 km langer Seitenkanal bei der Mühlhamer Schleife.
Ende der achtziger Jahre
Erste Untersuchungen zum Ausbau der Donau auf rund 72 km zwischen Straubing und Vilshofen werden in Auftrag gegeben. Ziel ist zunächst eine überzogene Abladetiefe von 2,80 m und eine Schifffahrtsbreite von 100 m (Die Abladetiefe auf dem Rhein beträgt an der niedrigsten Stelle 2,10 m bei 20fachem Transportaufkommen).
1976
In einer Erweiterung wird auch die Kanalisierung der Donau von Regensburg bis Vilshofen beschlossen. In diesem Vertrag heißt es aber auch, dass neu verhandelt werden muss wenn sich aus wichtigen Gründen, im Besonderen Gesetzesänderungen, Vorbehalte gegen dieses Vorhaben ergeben.
1966
Im sog. Duisburger Vertag wird der Ausbau der Donau zu einer Großwasserstraße beschlossen.
1921
In einem Staatsvertrag beschließt das deutsche Reich und das Land Bayern „den Plan der Main-Donau – Wasserstraße bald möglichst zu verwirklichen“ und den Ausbau der Donau für Schiffe von 1200 t – 1500 t Tragfähigkeit.